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Sicherheitstechnische Kontrolle AED Geräte Defibrillatoren NIHON KOHDEN

Produktinformationen "Sicherheitstechnische Kontrolle AED Geräte Defibrillatoren NIHON KOHDEN"

    Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) von Defibrillatoren und AED-Geräten ist in §11 der Medizinischen-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) fest verankert. Diese Prüfung darf nur von ausgebildeten Medizintechnikern und speziell geschulten Elektrikern durchgeführt werden. Um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten kümmern wir uns umfänglich um die sicherheitstechnische Kontrolle Ihres AED-Gerätes. Die Sicherheitstechnische Kontrolle ist spätestens nach 24 Monaten der Inbetriebnahme oder letzten STK erneut zu beauftragen oder durchzuführen.

    Für die Dauer der STK bieten wir Ihnen die Möglichkeit ein Leihgerät des NIHON KOHDEN zu bekommen (maximal für 2 Wochen).

    Wir übernehmen diesen Service gerne für Sie und unterstützen Sie aktiv bei der Einhaltung der neuen Gesetzeslage!
    Bei Bedarf wechseln wir auch gleich Ihre Verbrauchsmaterialien mit. Wir berechnen Ihnen hierfür keinerlei Wechselkosten, somit fallen für Sie nur die Kosten für das zu wechselnde Verbrauchsmaterial an.

    Sicherheitstechnische Kontrolle für AED Geräte für folgende NIHON KOHDEN AED-Geräte:

    Modelle:

    • 2100
    • 2150
    • 2151
    • 2152
    • 3100
      SANISMART GmbH
      Zum Schacht 8
      45731 Waltrop

      E-Mail: info@sanismart.de

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